Pflege
Coburger Sozialdienst e. V.
Über ein halbes Jahrhundert soziales Engagement –
über 65 Jahre Coburger Sozialdienst
Häusliche Krankenpflege
Anspruchsvoraussetzungen
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten in ihrem Haushalt bzw. in ihrer Familie häusliche Krankenpflege durch geeignetes Pflegepersonal (z. B. Ambulante Pflegedienste, Sozialstationen oder ähnliche Einrichtungen), wenn dies zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist, um
- eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder die Dauer derselben zu verkürzen oder
- eine Krankenhausbehandlung angezeigt, aber nicht durchführbar ist (§ 37 Abs. 1 SGB V) oder
- wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (§ 37 Abs. 2 SGB V).
Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bereits im Voraus genehmigt werden.
Häusliche Altenpflege
Demenz-/Alzheimerbetreuung
Grundpflegerische Tätigkeiten:
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Einsatz von Pflegehilfsmitteln
- Baden und Duschen
- Prophylaxen
Pflegeeinsatz nach § 37 (SGB XI) Kontrolle der häuslichen Pflege
Behandlungspflege
- Blutdruck- und Pulskontrolle
- Blutzuckertest
- Injektionen
- moderne Wundversorgung
- alle weiteren ärztlichen Anordnungen
Psychosoziale Betreuung
- wir begleiten Sie bei Arztbesuchen
- vermitteln Besuchsdienste
- arbeiten mit Seniorenclubs und dem Seniorenbüro der Stadt Coburg zusammen, sowie mit anderen sozialen Einrichtungen
- sind Ansprechpartner bei Problemen, Ängsten und Sorgen
- führen tiergestützte Therapie durch
Schreiben Sie uns eine Nachricht
Kontaktdaten
Coburger Sozialdienst e. V.
Mohrenstraße 1 a
96450 Coburg
E-Mail: coburger-sozialdienst@t-online.de
Telefon: +49 (0) 956 174 200
Bürozeiten
Montag – Donnerstag 8.00 – 14.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
© 2022 Coburger Sozialdienst e. V.